Stand up and fight for your rights (Bob Marley)

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Ab Donnerstag, 4. Juni 2009 gibt es hier mehr, täglich aktualisiert und äusserst brisant.

Und dann gilt es ernst !!!!

Sehr bald ist Solidarität gefragt ... Wissen Sie was das ist ?

 

 


Ein neuer Manipulationsversuch der Besitzenden auf die Nichtbesitzenden. Dies wir bald zu Ende sein für die Haie !!!!

 

18:55 | 03.06.2009
ZÜRICH – Einschüchtern wolle der
Hauseigentümerverband die Mieter , heisst es beim Mieterverband. Damit möglichst wenige eine Mietzinssenkung fordern.

Die Aussicht auf tiefere Mieten sorgt für Spannung zwischen Hauseigentümern und Mietern und ihren Verbänden. Der Zürcher Mieterverband hat einen Brief vom Zürcher Hauseigentümerverband erhalten. Darin steht: «Wir bitten Sie, Ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und von allzu populistischen Aktivitäten und Appellen (...) abzusehen.»

Der Hauseigentümerverband versuchte gestern, die Erwartungen der Mieter auf tiefere Zinsen zu dämpfen: «In vielen Fällen wird die Verrechnung mit Teuerungsguthaben sowie weiteren Kostensteigerungen keine Mietzinsreduktion erlauben», hiess es gestern.

Viele Betroffene

«Ich bin enttäuscht über die Kampagne des Hauseigentümerverbandes. Die müssen sich verrechnet haben», sagt heute die Geschäftsleiterin Felicitas Huggenberger vom Mieterverband in Zürich und verweist auf die Teuerung, die über die letzten Monate massiv zurückgegangen sei. «Da wird eine Drohkulisse aufgebaut. Man versucht die Mieter einzuschüchtern, damit sie keine Senkung verlangen», so Huggenberger.

Klar ist: Die Schweiz ist ein Land von Mietern. Rund 65 Prozent wohnen nicht in den eigenen vier Wänden. Und die können gleich selbst überprüfen, ob sie Anspruch haben auf eine Mietzinssenkung oder nicht.

Das sind die Schritte:

1. Anspruch auf eine Senkung überprüfen: Beim Schweizer Hauseigentümerverband gibt es einen Rechner, mit dem man den Zins überprüfen kann. Für die Berechnung der Teuerung gibt es eine Tabelle des Mieterverbandes. Auf diesem Merkblatt steht auch eine Anleitung zur Berechnung der Mietzinsanpassung von Hand.

2. Brief schreiben: Steht für Sie ein tieferer Zins in Aussicht, sollten Sie Ihren Vermieter schriftlich darauf aufmerksam machen. Per Einschreiben. Eine Vorlage als Word-Datei finden Sie beim Mieterverband.

3. Weiteres Vorgehen: Jetzt hat der Vermieter 30 Tage Zeit, zu reagieren. Sind Sie mit seiner Reaktion zufrieden, ist der Fall erledigt. Reagiert er nicht oder kommt gar nicht – beziehungsweise zu wenig – entgegen, müssen Sie den Gang vor die Schlichtungsstelle in Betracht ziehen. Sie haben nach Erhalt des Briefes des Vermieters 30 Tage Zeit, bei der Schlichtungsstelle ein «Herabsetzungsbegehren» zu deponieren. Eine Vorlage gibt es in einem Merkblatt des Mieterverbandes.

Bis zu ein Drittel Senkungen

Jene Vermieter, die nicht von sich aus die Anpassungen vornehmen, müssen sich auf einen regen Schriftwechsel mit ihrer Mieterschaft einstellen.

Selbst der Schweizer Hauseigentümerverband rechnet damit, dass es im Herbst zu einigen Mietzinssenkungen kommen wird. «Mich würde es aber überraschen, wenn es einen Drittel der Mieten betreffen würde», sagt die stellvertretende Direktorin Monika Sommer vorsichtig. (pft)

Quelle: Blick.ch


Weder Fisch noch Vogel, Söihäfeli, Söideckeli !!!!

 

12:18 | 03.06.2009

BERN – Jetzt hat die Finanzmarktaufsicht ihre neuen Vergütungsregeln für Banken veröffentlicht. Bei den Grossbanken funktioniert das meiste sowieso schon nach diesen Vorgaben.

Dieser Papiertiger wird vor allem die Kantonalbanken und Banken wie die Raiffeisen aufschrecken: Sie müssen genau aufschlüsseln, wer wie viel verdient und allfällige Boni stärker an den Erfolg der Bank knüpfen.

Ein Teil der Boni soll für einen gewissen Zeitraum gesperrt werden. Die Finma fordert während das für mindestens drei Jahre. Zudem müssen die Banken jedes Jahr aufzeigen, wie gross der Bonustopf ist.

Die neuen Regeln der Finanzmarktaufsicht Finma sind 9 Seiten lang, der Erläuterungsbericht dazu umfasst 57 Seiten. Viele der Vorschriften gelten aber schon jetzt bei den Grossbanken und anderen an der Börse vertretenen Instituten.

Etwa dass der Verwaltungsrat für das Salärsystem verantwortlich ist. Und dass der VR jährlich einen «verständlichen und nachvollziehbaren» Vergütungsbericht verfasst.

Mehr Regeln auch für die Grossbanken

Neu für die UBS und für die CS wird sein, dass sie auch Auskunft über die Löhne der Mitarbeiter auf den unteren Hierarchiestufen geben müssen. Man wird in Zukunft also ganz genau wissen, wie viel Lohn dem Chef der Vermögensverwaltung oder des Investment-Banking zugeschanzt wurde. Oder auch wie viel Prozent der Bonus eines Anlageberaters ausmacht.

Nicht alle Banken werden sich den Regeln unterziehen müssen. Die Finma macht drei Ausnahmen: Wenn kein Mitarbeiter einen Bonus von über 20 Prozent des Gesamtlohnes erhält, niemand über 800´000 Franken verdient oder die Bank weniger als 100 Mitarbeiter zählt.

Wenn zwei dieser drei Punkte erfüllt sind, kann die Bank die Finma-Regeln ausser Acht lassen. Bei der Migros-Bank wäre dies wegen dem Bonus und dem Höchstlohn wahrscheinlich der Fall.

Erst ab 2011 verbindlich

Die neuen Regeln sind an die Banken verschickt worden. Sie haben nun bis am 14. August Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Für die UBS sollen die Regeln bereits für dieses Jahr gelten.

Bei allen anderen Banken gilt ein Teil der Bestimmungen zu den Offenlegungen der Löhne und Boni ab 2010. Das ganze Regelwerk ist ab 2011 verbindlich. (pft)

Quelle: Blick.ch



 

 

 

 


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